Tafel Westerwald
Lebensmittel retten - Menschen helfen
Tafelgrundsätze
Die Mitglieds-Tafeln des Bundesverbands Tafel Deutschland e.V. verpflichten sich, folgende acht Grundsätze bei ihrer Arbeit einzuhalten:
Präambel
Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafeln in Deutschland bemühen sich hier um einen Ausgleich. Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.
Grundsatz 1
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab. Durchführungsbestimmung:
Grundsatz 2
Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Grundsatz 3
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spenderinnen und Spender sowie Sponsorinnen und Sponsoren unterstützt. Tafeln freuen sich über Sach-, Geld- und Zeitspenden. Der Kauf von Lebensmitteln ist erlaubt, wenn er durch die Spenderin oder den Spender erfolgt und an die Tafeln weitergegeben wird (Sachspende) und/oder für Projekte und Anlässe (z.B. Kinder-, Seniorenprojekte, Weihnachtsfeier, Tafeltag) genutzt wird.
Grundsatz 4
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.
Grundsatz 5
Der Name 'Tafel' ist als eingetragenes Markenzeichen durch die Tafel Deutschland e.V. rechtlich geschützt. Durchführungsbestimmung:
Grundsatz 6
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren. Durchführungsbestimmung:
Grundsatz 7
Die Tafelgrundsätze der Tafel Deutschland e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland. Die Tafel erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafelgrundsätze.
Grundsatz 8
Die Tafel Deutschland e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafelgrundsätze. Bei Nichteinhaltung der Tafelgrundsätze beantragt die Tafel Deutschland in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband ein Verfahren zur Aberkennung des Namens 'Tafel' und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Tafel Deutschland e.V. |
Tafel Westerwald Diakonisches Werk Westerwald Hergenrother Straße 2 a 56457 Westerburg Tel.: 02663 / 9430-0
Unsere Bankverbindung Sparkasse Westerwald-Sieg IBAN: DE78573510300002119774
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